Egal ob Einzelunternehmer, Unternehmer mit pauschalierten Einkünften oder Gesellschaft – nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss mittels Einnahmen- Ausgaben- Rechnung oder Bilanz zu erstellen.
Für eine Vielzahl von Unternehmen ist der Jahresabschluss in Form eines Abschlusses der Einnahmen- Ausgaben- Rechnung ausreichend. Über die Möglichkeiten der Gewinnermittlung bei den einzelnen Einkunftsarten informieren wir sie gerne.
Zum Inhalt des Jahresabschlusses formuliert der Gesetzgeber im Unternehmensgesetzbuch im Paragraph 195:
„Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen.
Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der
Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln“.
Wir informieren den Unternehmer über die Kernaussagen des Jahresabschlusses auf verständliche Weise. Dabei werden auch betriebswirtschaftliche Zahlen ausgewertet und ein Branchenvergleich durchgeführt.
Ihre Kennzahlen im Griff
Diese Kennzahlen bilden auch eine solide Grundlage für die Zukunftsplanung, geben Sicherheit und lassen sich unterjährig mit Soll-Ist-Vergleichen gut administrieren. Der Jahresabschluss basiert auf der Buchhaltung und dem Inventar = Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. Er umfasst je nach Rechtsform die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften auch den Anhang.
In der Umsetzung von Rechnungslegungsvorschriften nach dem Unternehmensgesetzbuch sind wir Ihr verlässlicher Partner.
Wir als Bilanzbuchhalter Kanzlei …
- erstellen Bilanzen gemäß dem Bilanzbuchhaltungsgesetz
- erledigen den Abschluss Ihrer Bücher und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
- analysieren Bilanzen
- überprüfen und errechnen Kennzahlen
- führen Branchenvergleiche durch